Beim freiwilligen Gemeindebeitrag handelt es sich steuerrechtlich um eine Spende, die bei den Sonderausgaben voll abzugsfähig ist.Bei einem Betrag bis 200 € gilt der Überweisungsträger als Bescheinigung für das Finanzamt. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, markieren Sie dies bitte auf dem Überweisungsträger.
Bleiben Sie uns auch weiterhin verbunden und unterstützen Sie Ihre Kirchengemeinde mit Ihrer Großzügigkeit. Im Namen des Kirchengemeinderats sprechen wir Ihnen dafür unseren großen Dank aus!
Seit 2020 gibt es einen gemeinsamen freiwilligen Gemeindebeitrag für die Kirchengemeinde Mähringen-Immenhausen. Selbstverständlich können Sie aber auch weiterhin bestimmen, dass Ihre Spende für einen bestimmten Zweck in Immenhausen bzw. Mähringen verwendet werden soll.